Photovoltaikversicherungen Österreich vom Spezialanbieter
Photovoltaikversicherungen Österreich vom Spezialanbieter
Exklusives Spezialkonzept — jetzt auch in Österreich erhältlich
Stellen Sie hier Ihren individuellen Antrag auf Photovoltaikversicherung für Ihre stationär betriebene netzgekoppelte Photovoltaikanlage inkl. Energiespeicher und Ladestationen. Unser Spezialkonzept der R+V beinhaltet zahlreiche exklusive Deckungserweiterungen — diesen Tarif gibt es ausschließlich hier! Beantragbar für Anlagenbetreiber aus Österreich.
Jetzt Beitrag berechnenVersicherbar sind alle in Österreich stationierten, netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, welche auf Sattel-, Pult, Walm-, Schräg- u. Flachdächern sowie Fassaden montiert sind. Das Gebäude, auf dem die PV-Anlage installiert ist, muss lediglich der Bauartklasse I oder II entsprechen. Auch für selbstmontierte oder Teil-Selbstmontierte PV-Anlagen kann das Versicherungskonzept der R+V in Anspruch genommen werden. Die Versicherung einer Photovoltaik-Flachdachanlage erfolgt ohne Zuschlag. Der Tarif auf Photovoltaikversicherung ist für Photovoltaikanlagen unter 25 kWp ohne Selbstbeteiligung erhältlich. Versicherbar sind auch Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Erfolgt eine Stroh- oder Heulagerung in Mengen unter 50 m³, entfällt ein Risikozuschlag. Die zahlreichen Deckungserweiterungen sind selbstverständlich im vollen Umfang inkludiert und müssen nicht gesondert beantragt werden. Optionale kann der Baustein Minderertrag-Versicherung ausgewählt werden. Eine GAP-Deckung, die im Totalschadenfall ohne Wiederaufbau der Anlage finanzielle Risiken abfängt, ist bereits kostenfrei inkludiert. Selbstverständlich gilt unser Versicherungs-Sonderkonzept auch für dachintegrierte Photovoltaikanlagen. Das Alter der Photovoltaikanlage darf max. 5 Jahre ab Erstinbetriebnahme betragen.
Versichert gelten sämtliche Teile inkl. Peripherie, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten (Einspeisung in das öffentliche Stromnetz) Photovoltaikanlage gehören. Insbesondere zählen dazu folgende Einzelkomponenten:
sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten. Letztendlich kann gesagt werden, dass alle Bestandteile versichert sind, welche zu einem ordentlichen Betrieb der netzgekoppelten Photovoltaikanlage erforderlich sind.
Die Elektronikversicherung der R+V ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Diese Deckung leistet Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) an einer versicherten Sache, die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht vorhersehen konnte.
Insbesondere sind dies Schäden durch:
Kann Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines vorausgegangenen versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren, so erhalten Sie über die Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) — welche inklusive ist — eine Ausfallentschädigung.
Die Ausfallversicherung kommt je nach kWp-Leistung, entweder sofort, nach dem ersten oder nach dem zweiten Tag zum tragen (Karenzzeit). Die Tages-Ausfallentschädigung beträgt bis zu 2,50 je kWp.
Weitere Selbstbeteiligungen je Schadenfall entfallen, da diese durch die Karenzzeit (Wartezeit) abgegolten werden.
Die Leistungsdauer (Haftzeit) der Ausfallversicherung beträgt bis zu 12 Monate.
Weitere Kosten können zusätzlich zu den Wiederbeschaffungs- oder Wiederinstandsetzungskosten je Schadenereignis anfallen:
Die vorab genannten Kostenarten betragen 50.000 EUR je Kostenart und Schadenereignis im Rahmen der R+V-Allgefahrendeckung. Die vorab aufgeführten Kostenarten sind selbstverständlich kostenfrei mitversichert.
Entgegen § 7 Nr. 4 TCABEM 08 wird im Falle eines Totalschadens der Zeitwert der versicherten Sache, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Sache ersetzt. Wobei die ursprüngliche Versicherungssumme die Grenze der Entschädigung bildet.
Der Zeitwert errechnet sich maximal aus der im Antrag angegebenen Versicherungssumme unter Berücksichtigung eines prozentualen Abzuges. Der Abzug ergibt sich aus dem Alter, dem Zustand und dem Abnutzungsgrad der versicherten Sache am Schadentag.
Versichert gelten serienmäßig hergestellte stationär betriebene Solarstromspeicher inkl. zugehöriger Teile (Batteriemanagement, Wechselrichter, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, Gehäuse, Verkabelung), soweit sie in der Versicherungssumme enthalten sind. Nicht versichert gelten Prototypen und Einzelanfertigungen.
Nicht versichert:
Entschädigung: Ab einem Gerätealter von zwei Jahren wird die Entschädigung um monatlich 1,19 % gekürzt, max. 75 % des Neuwertes der versicherten Sache am Schadentag.
Obliegenheiten:
Ladestationen für die Elektromobilität (Stromtankstelle) gelten mitversichert (sofern in der Versicherungssumme berücksichtigt). Versichert gelten serienmäßig hergestellte Ladestationen, die der Eigennutzung dienen und von einem Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik installiert und in Betrieb genommen wurden. Mitversichert gelten dazugehörige Anschlussleitungen sowie fest installierte Ladekabel und -stecker.
Nicht versichert gelten Prototypen, Einzelanfertigungen und Ladestationen mit öffentlichem Zugang. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Vermögensschäden durch Ausfall der Ladestation, insbesondere dem kostenpflichtigen Fremdstrombezug.
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung sind nicht versichert:
Auf Grundlage der „Besondere Vereinbarung 6308(09) für die Minderertrag-Versicherung von Photovoltaikanlagen“, sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. Mindererträge) versichert, wenn der prognostizierte Jahresenergieertrag mit der versicherten Photovoltaikanlage um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird. Die Höchstentschädigung beträgt max. 45 % des prognostizierten Jahresenergieertrages gemäß Ertragsprognose des Solarteurs bzw. des Ertragsgutachten.
Versicherte Mindererträge — Klausel TCR6308Der Versicherer leistet in Abweichung zu § 2 TCABEM 08 Entschädigung für anlagenspezifische Mindererträge verursacht durch:
Dann verwenden Sie unsere super einfache Online Prämienberechnung zur Ermittlung Ihrer individuellen Versicherungsprämie. Sagt Ihnen das individuelle Angebot zu, so können Sie Ihre Photovoltaikversicherung sofort online beantragen.
Die eigenständige Photovoltaikversicherung ist eine Allgefahrenversicherung mit einem speziell auf Photovoltaikanlagen ausgerichteten Versicherungsschutz. Dementsprechend sind die Leistungen wesentlich umfangreicher als die einer Gebäudeversicherung. Je nach Versicherer sind die jährlichen Kosten nahezu identisch.